Bauschutt Container
Das darf rein:
- Ziegelsteine
- Natursteine
- Dachziegel
- Fliesen
- Keramik
- Pflastersteine
- Gehweg- und Terrassenplatten
- Beton
- Asphalt Teerfrei
- Estrich
Das darf nicht rein:
- Gasbetonsteine
- Leichtbaustoffe, Bims, Ytong
- Gips und Rigips
- Holz
- Baumischabfälle
- Kunststoffe
- Dämmstoffe und Isoliermaterialien
- Folien
- Papier
- Tapetenreste
- Flaschen
- Eimer
- Speisereste
- Erde
- Kontaminierter Boden
- Asphalt
- Sauerkrautplatten
- Asbesthaltige Stoffe
Baumischabfall
Das darf rein:
- Holz
- Gipskarton
- Kunststoffe
- Pappe und Papier
- Folien und Verpackungen
- Keramik
- Metall
- Glas
- Teppichreste, Textilien und Stoffreste
- Kehricht
- Verbundmaterialien
- Spielzeug
Das darf nicht rein:
- Gefüllte Farb- und Lackeimer
- Ölreste
- Batterien und Lösungsmittel
- Spraydosen und Gasflaschen
- Gipskartonplatten mit Styroporresten
- Styropor
- Baumaterialien, die gefährliche Stoffe enthalten
- Elektrogeräte
- Speisereste
- Reifen
- Dachpappe
- Glaswolle
- Teerhaltige Stoffe
- Asbesthaltige Stoffe
Erdaushub
Das darf rein:
- Mutterboden
- Sand
- Bodenaushub
- Steine die in Erde enthalten sind
- Lehm (Preiserhöhung)
Das darf nicht rein:
- Ziegelsteine
- Beton
- größere Steine
- kontaminierter Boden
- Asphalt
- oder andere Abfälle
- Wurzeln
- Rasennarbe
- Bauschtutt
Grünschnitt
Das darf rein:
- Grünschnitt
- Laub, Gras, Heu und Stroh
- Unkraut
- Sträucher
- Baumschnitt
- Äste mit einer Stärke bis zu zehn Zentimetern
- Rasen
Das darf nicht rein:
- Bauholz
- Leisten
- Speisereste
- Wurzelstöcke
- Lackiertes Holz
- Rasennarbe
Holz entsorgen
Es gibt vier Kategorien A 1 bis A 4:
- A 1: naturbelassenes Holz, das mechanisch bearbeitet wurde
- A 2-3: Holz, das mit Leim, Farbe, Beschichtung, Lack oder anderweitig behandelt wurde
- A 2-3: Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
- A 4: Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde sowie schadstoffbelastetes Holz
Altholz der Kategorien A 1 bis A 3
Bei der Entsorgung werden die ersten drei sowie die vierte Kategorie voneinander getrennt. In einen Container mit gemischtem Altholz der Kategorie A 1 bis A 3 dürfen:
- A 1: Reine Holzmöbel (unbehandelt)
- A 1: Paletten sowie Bretterverschlagungen
- A 1: Naturbelassenes Holz
- A 2: Paneelen, Parkett und Dielen
- A 2: Kisten und Bretter
- A 2: Furnierholz
- A 2-3: Türblätter und -zargen
- A 2-3: Zierbalken
Folgende Beispiele dürfen nicht auf diese Weise entsorgt werden:
- Wurzelstöcke und Brandholz
- Bahnschwellen
- Fenster
- Polstermöbel
- Holz mit Glasresten oder mit gefährlichen Anhaftungen wie Teer (A 4)
Altholz der Kategorie A 4
Wollen Sie Holz entsorgen, das zur Kategorie A 4 gehört, sind Fenster und Türen des Außenbereichs sowie mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz im Container erlaubt.
Diese genannten Abfälle dürfen dagegen nicht hinein:
- Gartenabfall
- Dämmstoffe
- Dachpappe
- Wurzelstöcke
- Baum- und Strauchabschnitt